Mädchen Pferd Holz / Vinyl Personalisierter Kuchenaufsatz Topper Geburtstag
Kuchen Dekoration Topper Kuchenstecker für alle Anlässe
Holz / Vinyl Personalisierter Kuchenaufsatz Topper Kindergeburtstag Geburtstag Mädchen Pferd - Namen & Zahl 1-99 Tortenstecker Torten Deko
Mit diesen wunderschönen Kuchenstecker Cake Topper, kannst du Torten, Kuchen und Muffins ein schönes Aussehen geben. Das hat schon was...
Die Kuchendekoration "Mädchen Pferd" Topper hat einen besonderen 3D-Effekt und ist ein echter Hingucker auf jeder der Torte!
Einfach in den Kuchen stecken und vor dem Anschneiden / Essen wieder entfernen.
Individuell angefertigt mit Namen und Zahl des Geburtstagskindes versehen. Sieht einfach richtig gut aus. Wir gestalten den Topper je nach länge das Namens immer so das dieser die Richtige Wirkung zeigt.
Bitte beachten sie das alle Namen und Zeichen z.B. Akzente, Bindestriche etc. für den Druck mit einem kleinen Strich an den Namen verbunden werden müssen. Sonst würde das ganze nicht halten.
Wichtig: Bitte geben sie im Personalisierungsfeld auch immer die gewünschte Geburtstagszahl 1 bis an!
Hinweis:
° Kein Spielzeug
° Nur als Dekoration geeignet
Format: Der Cake-Topper ist ca. 19 cm Hoch / Lang mit Spieß und 3 mm Dick. Die Breite ist etwa 15,5 cm.
Hinweis: Hergestellt aus Biologisch Hergestelltem Kunststoff auf Basis von Maismehl.
Abweichungen zwischen dem fertigen Produkt und der Darstellung am Bildschirm sind möglich und technisch bedingt. Farbabweichungen sind möglich und liegen im Toleranzbereich, und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
Die abgebildete Dekoration ist nicht Bestandteil des Kaufes. Nicht Spülmaschinen geeignet. Muß mit der Hand gereinigt werden.
Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Bitte den Dekorationsartikel vor dem Verzehr entfernen! Nicht mit Backen.
Schnelle Lieferung versichert mit DHL. Sonderanfertigungen können gerne angefragt werden. Alle Markennamen, Produktbilder und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier lediglich der Beschreibung. (§ 23 Nr. 3 MarkenG)